Die Sammlungseinnahmen sind die Summe aus Geldspenden, Sachspenden, Nachlässen, Zustiftungen und Bußgeldern. Sachspenden werden nur berücksichtigt, wenn für sie steuerliche Zuwendungsbestätigungen ausgestellt wurden oder wenn ein vereidigter Buchprüfer bzw. ein Wirtschaftsprüfer ihre ordnungsgemäße Bewertung bestätigt hat.
Sammlungseinnahmen