Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spenderberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Oktober 2019, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber dem Spender konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die die Spenderberatung zur Erarbeitung einer Auskunft für die interessierte Öffentlichkeit von ihr erbeten hat. Das DZI kann damit unter anderem nicht beurteilen, ob die von der Organisation veröffentlichten Werbe- und Informationsmaterialien klar, wahr, sachlich und offen gestaltet sind und die Werbe- und Verwaltungsausgaben nach DZI-Maßstab im vertretbaren Rahmen liegen.
Laut Angaben auf der Internetseite des Vereins sind beide Vorstandsmitglieder des Vereins persönlich miteinander verbunden. Diese Gegebenheit erhöht nach Einschätzung des DZI das Risiko von Interessenkonflikten. Sie kann darüber hinaus die wirksame Wahrnehmung der Leitungsfunktion durch den Vorstand erschweren.
Gemäß Pressemitteilung vom 05.07.2017 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier - die in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes - hat die ADD dem Hilfe für krebskranke Kinder e.V. sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen.
Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung der ADD, dass der Verein trotz mehrfachen Aufforderungen „seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen ist, sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge gegeben ist. Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um Mitteilung, sollten Spendensammlungen oder Bankeinzüge für Förderbeiträge im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW in Rheinland-Pfalz bekannt werden.“ Auf Nachfrage des DZI teilte die ADD im Januar 2020 mit, dass das Sammlungsverbot mittlerweile bestandskäftig ist.
Das DZI kann eine Förderung des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V.. aufgrund des in Rheinland-Pfalz geltenden Sammlungsverbots nicht empfehlen.